Energy Sharing: Können Haushalte, Kommunen und Energiegenossenschaften ab jetzt wirklich Strom verkaufen?

Ab 1. Juni 2026 ermöglicht das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42c EnWG), dass Privathaushalte, Kommunen oder Bürgerenergiegemeinschaften überschüssigen Strom aus ihrer Solar- oder Windkraftanlage lokal teilen. Doch Fragen zu Abrechnung und Wirtschaftlichkeit verzögern die praktische Umsetzung. Das Projekt „Forum EnShare“ vom Future Energy Lab und vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) fördert den Dialog zwischen Praxisakteuren, um offene Fragen zu klären, und vermittelt Überblickswissen durch eine FAQ-Seite und Infografiken.
Quelle: IDW-Informaitionsdienst d. Wissenschaft