Gesetz gegen digitale Gewalt: Bundesregierung greift Forderungen auf – Schutzlücken bleiben

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober den Gesetzentwurf zum besseren zivil- und strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt beschlossen. Das Weizenbaum-Institut begrüßt wichtige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf, sieht aber weiterhin Schutzlücken – insbesondere beim Auskunftsanspruch und bei der Strafverfolgung.

Der Entwurf greift mehrere Forderungen des Instituts auf, die es im Mai 2026 in seinem Weizenbaum Policy Paper #21 formuliert hatte.
Quelle: IDW-Informaitionsdienst d. Wissenschaft