EU-Recht lässt Beschränkungen von Netzanschlussansprüchen nur unter engen Voraussetzungen zu

Netzausbau und EE-Ausbau verlaufen nicht synchron. Für Gebiete mit Netzengpässen werden daher aktuell verschiedene Optionen diskutiert, um Netzanschluss- und Entschädigungsansprüche zu begrenzen, insbesondere durch den Redispatchvorbehalt oder verpflichtende flexible Netzanschlussverträge. Doch welche Spielräume lässt das Europarecht dabei dem nationalen Gesetzgeber? Das hat die Stiftung Umweltenergierecht in ihrer neusten Studie untersucht.
Quelle: IDW-Informaitionsdienst d. Wissenschaft