ADAC Test zeigt: Gesetzlich vorgeschriebener Lkw-Unterfahrschutz nahezu wirkungslos / Zulassungsvoraussetzungen nicht ausreichend / Notbremsassistent am Stauende hilft nur bedingt

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München (ots) – Lkw in ganz Europa müssen mit einem Unterfahrschutz versehen sein. Dieser soll verhindern, dass Pkw bei einem Auffahrunfall unter den Lkw rutschen. Diese Unfälle enden besonders häufig tödlich, da die Fahrtgastzelle stark … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13