Ab dem 2. Februar 2025 tritt eine zentrale Bestimmung der Verordnung in Kraft:
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass alle beteiligten Personen über die notwendige KI-Kompetenz verfügen. Für Hochschulen, die zunehmend auf KI-Technologien in Forschung, Lehre und Verwaltung setzen, bringt dies besondere Herausforderungen mit sich. Diese umfassen die Bewertung des Risikopotenzials eingesetzter KI-Systeme und die Etablierung zielgerichteter Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende. Der folgende Beitrag erläutert zentrale Aspekte der KI-VO und bietet praktische Handlungsempfehlungen, um die neuen Anforderungen rechtssicher und effizient umzusetzen.
Quelle: IDW-Informaitionsdienst d. Wissenschaft