Neues Gutachten erklärt aktuelle Auslegung der Straßenverkehrsordnung für verfassungswidrig: Deutsche Umwelthilfe fordert Reform

Deutsche Umwelthilfe e.V. [Newsroom]
Berlin (ots) – – Neues Rechtsgutachten zeigt: Restriktive Auslegung der StVO durch Verkehrsbehörden verstößt gegen Grundgesetz – Verfassungskonforme Auslegung ist durchaus möglich und würde Kommunen mehr Spielraum für Tempo 30, Rad- und … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: Presseportal

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13