Analyse zum abgelehnten Eilantrag gegen das Klimaschutzgesetz

Auf der Richterbank des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg) liegt während einer Urteilsverkündung das Barett eines Richters. (Archivbild: 07.10.2014 ) | picture alliance / dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines CDU-Abgeordneten zum Klimaschutzgesetz abgelehnt. Die Abstimmung im Bundestag am Freitag kann also wie geplant stattfinden. ARD-Rechtsexperte F. Bräutigam analysiert die Entscheidung.[mehr]

Quelle tagesschau.de

Abbildung(en) eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13