Geplante Änderung des Klimaschutzgesetzes / Saldierung löst das Problem im Verkehr nicht

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Berlin (ots) – Mit ihrem Beschluss, die Saldierung der jährlichen sektorspezifischen Vorgaben für die Treibhausgasminderung zu ermöglichen, kaschiert und legitimiert die Bundesregierung die Verfehlung der Zielvorgaben für den Verkehrssektor. … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: Presseportal

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13