Nach UberX-Verbot in Köln: „Betriebssitz-Pflicht“ ist anachronistisch – Deutschland blockiert Innovation auf Kosten der Verbraucher

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Berlin (ots) – Das Landgericht Köln hat die Vermittlung von Fahrten über UberX in der beanstandeten Version untersagt – mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro je Verstoß oder Ordnungshaft. Kern des Urteils: Die App ist funktional darauf … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: Presseportal

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13