Keine Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof: Deutsche Umwelthilfe zieht für Erhalt der Bahnmagistrale vor das Bundesverwaltungsgericht

Deutsche Umwelthilfe e.V. [Newsroom]
Berlin (ots) – – Deutsche Bahn hat heute vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine formale Erklärung abgegeben, die ursprünglich für März 2027 geplante Kappung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof auf unbestimmte Zeit, mindestens aber … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: Presseportal

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13