AfD darf vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden

Das AfD-Logo ist auf Stickern zu sehen. | ARD-aktuell/Manuela Korinth

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss.[mehr]

Quelle tagesschau.de

Abbildung(en) eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13