Karneval und Fasching: Das gilt beim Autofahren / Verkleidet ans Steuer ist keine gute Idee / ADAC gibt Überblick zu Alkoholgrenzen

ADAC [Newsroom]
München (ots) – Für viele Jecken und Narren läuft die fünfte Jahreszeit. Doch Narrenfreiheit gibt es im Straßenverkehr nicht. Zwar ist es grundsätzlich nicht verboten, kostümiert Auto zu fahren, darauf weist der ADAC hin. Sicht, Gehör- und … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13