Bußgelder aus der Schweiz können auch in Deutschland vollstreckt werden / Neue Regelung gilt ab 1. Mai und betrifft Bußgelder ab 70 Euro

ADAC [Newsroom]

München (ots) – Ab dem 1. Mai können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt) eingetrieben werden. Davon betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Grundlage ist der neue … Lesen Sie hier weiter…

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13