Welchen Spielraum die Weisung zum „faktischen Einreiseverbot“ lässt

Eine Beamtin der Bundespolizei stoppt am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke ein Fahrzeug.  | dpa

Ein „faktisches Einreiseverbot“ – auch für Schutzsuchende. Damit machte Merz Wahlkampf. Nun gilt die rechtlich umstrittene Weisung. Sie lässt jedoch Spielraum – etwa bei Einreisen von Kindern. Experten sehen darin Kalkül. Von C. Kornmeier. [mehr]

Quelle tagesschau.de

Abbildung(en) eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13