Beschluss zu Zurückweisungen: Mehr als eine „Einzelfallentscheidung“

Das Verwaltungsgericht in Berlin. | dpa

Innenminister Dobrindt sieht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin als „Einzelfallentscheidung“. Die Bundesregierung müsse ihre Entscheidung zudem nur besser begründen. Doch das greift rechtlich zu kurz. Von Frank Bräutigam.[mehr]

Quelle tagesschau.de

Abbildung(en) eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13