„Pille danach“ wird nach sexuellen Übergriffen von Kassen übernommen

Eine Frau hält in einer Apotheke die

Frauen, die vergewaltigt wurden, müssen künftig nicht mehr selbst für die „Pille danach“ aufkommen. Der Bundestag beschloss, die bisher geltende Altersgrenze von 22 Jahren zu streichen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.[mehr]

Quelle tagesschau.de

Abbildung(en) eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13