Wichtige Abgasnorm-Frist für Motorradhändler: Nur noch bis 31. Dezember 2024 Erstzulassungen für bestimmte Kraftrad-Klassen möglich

Kroschke Gruppe [Newsroom]

Ahrensburg (ots) – Ab dem 1. Januar 2025 dürfen in Deutschland nur noch Motorräder der Klasse L – dazu zählen Leichtkrafträder, Krafträder und Dreiräder – für die Erstzulassung zugelassen werden, wenn sie der Schadstoffklasse Euro 5+ oder … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: Presseportal

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13