Fast alle Papierführerscheine werden umgetauscht / Umtausch der Jahrgänge ab 1971 / Frist bis zum 19. Januar 2025

ADAC [Newsroom]

München (ots) – Alle Autofahrerinnen und Autofahrer ab dem Jahrgang 1971, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen ihn bis spätestens 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umtauschen. Damit verschwinden nun auch die letzten … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: Presseportal

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13