Spätfolge der Corona-Pandemie: Milliardenrisiko für den Bund nach Spahns Maskengeschäften

Das Oberlandesgericht Köln verkündet ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil gegen das Gesundheitsministerium. Es erklärt eine Vertragsklausel für ungültig, die Lieferanten „unverhältnismäßig benachteiligt“ habe. Insgesamt sind noch 100 Fälle anhängig, in den Lieferfirmen 2,3 Milliarden Euro für nicht bezahlte Masken einklagen wollen.

Quelle: SZ.de