Bundestagswahl: Auslandsdeutsche müssen sich bis 2. Februar registrieren

Umschläge mit Briefwahlstimmen werden im Briefwahlzentrum der Stadt sortiert. | dpa

Im Ausland lebende Deutsche müssen sich für die bevorstehende Bundestagswahl schnell ins Wählerverzeichnis eintragen lassen – denn ihnen bleibt dafür nur noch vier Wochen Zeit. Wie funktioniert die Eintragung – und was ist dabei zu beachten?[mehr]

Quelle tagesschau.de

Abbildung(en) eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13