BND-Befugnisse bei Cyberaufklärung teils verfassungswidrig

Logo des Bundesnachrichtendienstes | dpa

Der Bundesnachrichtendienst darf bei Cyberspionage und Cybersabotage mit ausländischer Beteiligung tätig werden. Dafür bekam er 2015 neue gesetzliche Möglichkeiten. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die gehen teils zu weit.[mehr]

Quelle tagesschau.de

Abbildung(en) eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13