Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht in Teilen auf

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von außen | EPA

Das Bundesverfassungsgericht wird das neue Wahlrecht in Teilen aufheben. Das geht aus der Urteilsbegründung hervor, die kurzzeitig im Internet abrufbar war. Demnach ist die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel verfassungswidrig. Von G. Deppe.[mehr]

Quelle tagesschau.de

Abbildung(en) eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13